Hier finden Sie eine Zusammenfassung aller Einreiseanforderungen, Visabestimmungen und Gesundheitsempfehlungen für unsere Flusskreuzfahrten und Rundreisen. Bitte beachten Sie, dass die hier bereitgestellten Informationen zur Einreise und zu Visa ausschließlich für Reisende mit deutscher Staatsangehörigkeit gelten. Reisende mit einer anderen Staatsangehörigkeit werden gebeten, sich bei ihrem entsprechenden Konsulat zu informieren.
Es wird empfohlen, vor Reiseantritt Kopien Ihrer Reisedokumente anzufertigen und diese separat mitzuführen. Diese können Ihnen im Falle eines Dokumentenverlusts behilflich sein.
Unsere Flusskreuzfahrten führen entlang der Donau, des Rheins, der Mosel, nach Holland und Belgien sowie entlang des Douro. Zu unserem vielfältigen Angebot gehören auch Kreuzfahrten mit Adria-Motorseglern und Motoryachten sowie die beliebten Nilkreuzfahrten in Ägypten.
Innerhalb Europas
Gültiger Personalausweis oder Reisepass, welcher mind. 3 Monate nach Reiseende gültig ist.
Adria-Motorsegler Kreuzfahrt
Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Nilkreuzfahrten
Gültiger Reisepass, welcher noch mind. 6 Monate nach Reiseende gültig ist. Zudem wird ein Visum benötigt. Das Visum wird bei Einreise ("on arrival"), ohne große Formalitäten – für ca. 30 € in bar – am ägyptischen Flughafen ausgestellt. Sie haben jedoch bereits vor Reiseantritt die Möglichkeit ein E-Visum – für ca. 25 USD – zu beantragen. Finden Sie hier den direkten Zugang: https://visa2egypt.gov.eg/eVisa/Home (Quelle: Auswärtiges Amt/Ägypten)
Für eine gute Vorbereitung zu Ihrer Rundreise innerhalb Europas oder auch dem Orient finden Sie hier alle Einreise- und mögliche Visabestimmungen.
Baltikum und Spanien
Gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.
Albanien und Mazedonien
Gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich, welcher noch mind. 6 Monate nach Reiseende gültig ist.
Rumänien und Bulgarien
Gültiger Personalausweis oder Reisepass, welcher noch 1 Monat nach Reiserückkehr gültig ist.
Türkei
Gültiger Reisepass erforderlich, welcher noch mind. 3 Monate – bzw. 6 Monate inkl. Einreise nach Albanien – nach Reiseende gültig ist.
Armenien, Georgien und Marokko
Gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich, welcher noch mind. 6 Monate nach Reiseende gültig ist.
Jordanien
Gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich, welcher noch mind. 6 Monate nach Reiseende gültig ist. Zudem wird ein Visum benötigt. Zwecks Visabeschaffung werden im Vorfeld der Reise Ihre Passdaten an die örtliche Agentur vor Ort weitergeleitet. Das Gruppenvisum ab 5 Personen wird bei Einreise am Flughafen erteilt und ist im Reisepreis eingeschlossen.
Ägypten
Gültiger Reisepass erforderlich, welcher noch mind. 6 Monate nach Reiseende gültig ist. Zudem wird ein Visum benötigt. Das Visum wird bei Einreise ("on arrival"), ohne große Formalitäten – für ca. 30 € in bar – am ägyptischen Flughafen ausgestellt. Sie haben jedoch bereits vor Reiseantritt die Möglichkeit ein E-Visum – für ca. 25 USD – zu beantragen. Finden Sie hier den direkten Zugang: https://visa2egypt.gov.eg/eVisa/Home (Quelle: Auswärtiges Amt/Ägypten)
Um sich optimal auf Ihre Hochsee-Kreuzfahrt vorzubereiten, erhalten Sie hier einen Überblick über sämtliche Einreise- und Visabestimmungen.
Nordsee-Inseln mit MS HAMBURG
Deutsche Staatsangehörige benötigen einen für die Dauer der Reise gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Norwegische Fjorde mit MSC Euribia
Deutsche Staatsangehörige benötigen einen noch mindestens 3 Monate nach Reiserückkehr gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Irland und Island mit Jewel of the Seas
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise einen noch mindestens 6 Monate nach Reiserückkehr gültigen Reisepass.
Metropolen Westeuropas mit MSC Euribia
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise einen noch mindestens 6 Monate nach Reiserückkehr gültigen Reisepass.
Mittelmeer mit Explorer of the Seas
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise einen noch mindestens 6 Monate nach Reiserückkehr gültigen Reisepass.
Oman, Arabien und Rotes Meer mit MS HAMBURG
Deutsche Staatsangehörige benötigen einen Reisepass, der über das Reiseende hinaus noch mindestens 6 Monate gültig ist. Für die Einreise nach Jordanien und Saudi-Arabien wird ein Visum benötigt, das vor Ort ausgestellt wird. Für Saudi-Arabien Beantragung als e-Visa möglich. Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in Ägypten ein Visum. Das Visum kann vor der Einreise bei einer ägyptischen Auslandsvertretung, seit Dezember 2017 als „E-Visa“ oder auch bei Einreise („on arrival“) beantragt werden.
Chilenischen Fjorde & Antarktis mit MS HAMBURG
Deutsche Staatsangehörige benötigen einen noch mindestens 6 Monate nach Reiserückkehr gültigen Reisepass. Ein gültiger Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rücktransport und Bergung ist zwingend erforderlich.
Kleine und große Weltreise mit VASCO DA GAMA
Deutsche Staatsangehörige benötigen einen Reisepass, der bis mindestens 6 Monate nach Rückkehr gültig ist und über ausreichend freie Seiten für Einreisestempel verfügt. Der Reisepass darf nicht älter als 10 Jahre sein. In folgenden Ländern besteht eine Visapflicht: Ägypten, Jordanien, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Indien, Sri Lanka, Myanmar, Papua-Neuguinea, Australien und Amerikanisch-Samoa. Das Visum ist kein Bestandteil der
Reiseleistungen und jeder Gast ist selbst für die Beschaffung verantwortlich. In Singapur und Indonesien erhalten Sie automatisch bei Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung. Über eventuell notwendige Schutzimpfungen informieren
Sie sich bitte individuell bei Ihrem Hausarzt oder einem Reisemediziner
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebedingungen im Zusammenhang mit COVID-19 täglich ändern können, und daher können wir hier keine tagesaktuellen Angaben bereitstellen. Erfahren Sie hier die aktuellen Informationen zu den Einreisebestimmungen im Zusammenhang mit COVID-19.
Die 2G-Regelung auf unseren Reisen ist aufgehoben. Weiterhin gelten die destinationsspezifischen Regelungen. Sieht ein Land für die Einreise einen gültiges Impfzertifikat vor, kann die Reise nur mit entsprechendem Nachweis angetreten werden.
Werdenden Müttern raten wir ab der 24. Schwangerschaftswoche aus Sicherheitsgründen von einer Flusskreuzfahrt und Rundreise ab.
Albanien
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/albanien-node/albaniensicherheit/216248
Bulgarien
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/bulgarien-node/bulgariensicherheit/211834
Mazedonien
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/nordmazedonien-node/mazedoniensicherheit/207612
Rumänien
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/rumaenien-node/rumaeniensicherheit/210822
Spanien
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/spanien-node/spaniensicherheit/210534
Türkei
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tuerkei-node/tuerkeisicherheit/201962
Ägypten
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/aegypten-node/aegyptensicherheit/212622
Armenien
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/armenien-node/armeniensicherheit/201872
Marokko
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/marokko-node/marokkosicherheit/224080
Jordanien
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/jordanien-node/jordaniensicherheit/218008