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Vorvertragliche Informationen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB

Bei den in diesem Katalog angebotenen Kombinationen von Reiseleistungen handelt es sich um Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.1. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen 1AVista Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen 1AVista Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und – falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist – zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Die wichtigsten Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:
  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme
  • bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu
  • schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. 1AVista Reisen hat eine Insolvenzabsicherung mit der Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH abgeschlossen (Sicherungsscheinnummer 21100082022). Die Reisenden können diese Einrichtung (Sächsische Straße 1, 10707 Berlin, Tel.: 030 258987221, www.drsf.reise) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von 1AVista Reisen verweigert werden.
Hinweise für Menschen mit eingeschränkter Mobilität

Wir möchten, dass sich auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität auf ihre Reise freuen können. Menschen mit eingeschränkter Mobilität müssen sich bei Schiffsreisen auf Einschränkungen einstellen, da Schiffe baubedingt nicht barrierefrei sind. Die Schiffsbeschreibungen, die Sie in der Einleitung zu jeder Schiffsreise finden, enthalten nützliche Informationen zu Bordeinrichtungen, die die Mobilität an Bord erleichtern (beispielsweise Aufzüge oder Treppenlifte). Rollatoren müssen in der eigenen Kabine untergebracht werden. Sie sind an Bord nach Möglichkeit nicht zu nutzen, außer um das Schiff zu betreten oder zu verlassen. Bitte beachten Sie, dass es vorkommen kann, dass mehrere Schiffe an einem Anleger nebeneinander festmachen und diese ggf. mit Gangways verbunden sind, auf welchen Rollatoren aus Sicherheitsgründen nicht genutzt werden können. Im Salon sowie im Restaurant sind Rollatoren nicht gestattet, da sie Flucht- und Rettungswege blockieren könnten. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie die Mobilitätsanforderungen erfüllen können, fragen Sie uns bitte unbedingt vor Ihrer Buchung.

Sprache bei der mündlichen Erbringung von Reiseleistungen

Die Bordsprache und Sprache bei der Erbringung unserer Reiseleistungen ist Deutsch, soweit wir in der Schiffsbeschreibung nicht auf die Kommunikation in anderer Sprache hinweisen.

Zahlungsmodalitäten (insbesondere Anzahlung)

Nach Ihrer Reisebuchung erhalten Sie die Buchungsbestätigung mit Rechnung und Sicherungsschein. Sodann ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises sowie die Versicherungsprämie (soweit gebucht) zu leisten. 30 Tage vor Reisebeginn ist die Restzahlung fällig. Ihre Reise können Sie per Überweisung oder mit einer gängigen Kreditkarte bezahlen.

Mindestteilnehmerzahl und unser Rücktrittsrecht bei Nichterreichen

Die Durchführung unserer Reisen erfordert eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl. Wenn diese nicht erreicht wird, können wir bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen, sieben Tage vor Reisebeginn bei
einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen und 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen zurücktreten. Sollte das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, werden wir Ihnen dies sofort bekannt geben. Die Mindestteilnehmerzahlen bei unseren Schiffen betragen:

SchiffGäste
MS VistaNeo130
MS VistaBelle, MS VistaLilea, MS Gentleman, MS VistaMila150
MS VistaStar, MS VistaSky175
Nilkreuzfahrten40
Reisedokumente/Pass- und Visumserfordernisse

Auf den einzelnen Reiseseiten, informieren wir Sie über Visaformalitäten,
Einreisebestimmungen und besondere Gesundheitsvorschriften der jeweiligen Zielgebiete. Im Allgemeinen weisen wir darauf hin, das Staatsangehörige der EU, auf allen Flusskreuzfahrten einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Für Reisen in das ukrainische Donaudelta benötigen Sie einen Reisepass, welcher mindestens bis sechs Monate nach Reiseende gültig ist. Bei Buchung Ihrer Reise erhalten Sie nähere Informationen gemäß den aktuellen Bestimmungen.

Rücktritt des Reisenden und Entschädigung

Sie können vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber uns oder Ihrem Reisebüro zu erklären.

Im Falle des Rücktritts verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am
Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände aufgetreten sind, die die Durchführung der Reise oder
die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigt haben, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

Die Entschädigung bei Fluss- und Seereisen berechnet sich nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt:

Bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, ab dem 89. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises, ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises, ab dem 14. bis 1 Tag vor Reiseantritt 80 % und bei Nichterscheinen am Reisetag 90 % des Reisepreises. Im Übrigen verweisen
wir auf unsere Reise- und Geschäftsbedingungen.

Insolvenzsicherung (§ 651r BGB)

Ab dem 1. November 2022 besteht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters eine Insolvenzsicherung durch:

Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH
Sächsische Straße 1
10707 Berlin
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 230861 B

Reiserücktrittskostenversicherung und weitere Versicherungsmöglichkeiten

Sie können sich für den Fall eines Reiserücktritts und im Hinblick auf Risiken bei der Durchführung der Reise (insbesondere Abbruch, Unfall, Krankheit, Kranken-Rücktransport und Gepäckverlust) versichern. Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, den Abschluss einer Versicherung zu prüfen. Ausführliche Informationen zu Versicherungspaketen finden Sie auf der Katalogrückseite.